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Zugangsvoraussetzungen
Gemeinsam vom Anderen lernen
Der berufsbegleitende Masterstudiengang REM + CPM richtet sich an Architekten, Ingenieure, Ökonomen und Juristen. Auch andere Disziplinen, die in der Bau- und Immobilienwirtschaft tätig sind, wie beispielsweise Geographen, sind herzlich willkommen, denn wir sind überzeugt, dass unterschiedliche Sichtweisen, Herangehensweisen und Erfahrungen zu durchdachten, innovativen und ganzheitlichen Lösungen führen.
Die Voraussetzungen für den Zugang zum berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Real Estate Management + Construction Project Management erfüllt, wer
1. die Bachelor- oder die Diplomprüfung in den Studiengängen in den Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Anlagenplanung und Verfahrenstechnik, Sicherheitsingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Jura oder verwandten Fachrichtungen mit insgesamt mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit oder 180 ECTS-Leistungspunkten abgeschlossen hat und
2. eine i.d.R. mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung nach dem Ende des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses nachweist und
3. nachgewiesene Englischkenntnisse, IELTS 6.01 oder der Nachweis des erfolgreichen Bestehens eines gleichwertigen Tests (kann bis 10 Wochen vor Beginn der Auslandsmodule nachgereicht werden)
4. Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss, der sie zur Bewerbung um das Studium des Masterstudienganges REM+CPM berechtigt, nicht in deutscher Sprache abgeschlossen haben, benötigen einen Nachweis der Sprachkenntnisse auf dem Niveau des DSH2 (Niveaustufe C1/DSH2) oder TestDaF3 (Niveaustufe TDN 4)
5. in einer Aufnahmeprüfung in Form eines Auswahlgesprächs mit der Zulassungskommission nachweist, dass sie bzw. er über die notwendigen Kenntnisse und Voraussetzungen sowie die persönliche und soziale Kompetenz für die Aufnahme des Masterstudiums verfügt und
6. sich zu Studienbeginn in einem Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft befindet.
Die Zulassungskommission besteht gemäß § 1 Abs. 2 der Prüfungsordnung aus zwei Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern der Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen, von denen mindestens eine Person Mitglied des Prüfungsausschusses sein muss.
Nach erfolgter Zulassung sind die Studierenden Weiterbildungsstudierende (gem. § 62 Abs. 3 HG-NRW) der Bergischen Universität Wuppertal. Die Studierenden erhalten damit unter anderem Zugang zu den Diensten des Zentrums für Informations- und Medienverarbeitung ZIM sowie einen Bibliotheksausweis.
1 Englischsprachtest nach dem International English Language Testing System
2 Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen oder Studienbewerber (Test for German as a foreign language to acquire admission to universities)
3 Test Deutsch als Fremdsprache (Test for German as a foreign Language)